Für Eltern
Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Der Termin für die Anmeldung wird über die Schule bekannt gegeben. Eine Entscheidung über die vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung, die die Eltern beantragen können, trifft die Schule.
Elternbriefe
- Schulleiterbrief 1 - 2017/18 (59,3 KiB)